Die Markenheftchen lassen sich in einzelne Heftgruppen unterteilen, deren Unterscheidungsmerkmal der Nominalbetrag bzw. Verkaufspreis bildet. Innerhalb dieser Gruppen wird teilweise eine fortlaufende Nummer, die sog. Ordnungsnummer, vergeben. "Der Firma für ihre Werbearbeiten aber (ist die Angabe der Ordnungsnummer) erwünscht, weil sie dann in der Lage ist, Aufträge für eine im voraus durch Nummern gekennzeichnete Auflage anzunehmen." (RD 25.6.12) Somit bleiben die Ordnungsnummern nur den mit Reklamen versehenen Heftchen vorbehalten. Diese Kennzeichnung befindet sich auf der Deckelvorderseite links unten. Neben der Ordnungsnummer läßt sich auch anhand der Hausauftragsnummer (HAN), dies gilt insbesondere für die Hefte 15-35, eine Differenzierung vornehmen. Eine HAN wird erstmals in Heft 13 auf H-Blatt 8 (im Rand: 3195.12) vergeben und findet sich in allen folgenden Heftchen. Die einzige Ausnahme bildet, sofern die Nummer in den anderen Fällen nicht dem Heftchenschnitt zum Opfer fällt, das Heft 36, welches nur ohne HAN bekannt ist." Die HAN befinden sich nur auf einem H-Blatt eines jeden Heftchens, genaue Plazierung siehe [40].
Die Herstellung der Heftchen erfolgt analog zur Herstellung der Bogen, da dieselben Maschinen benutzt werden. Lediglich die Druckstöcke müssen anders zusammengestellt werden.
Der Doppelbogen (Zähnungsbogen) enthält statt der 200 Markenfelder nun 30 Heftchenblätter zu je 6 Marken zuzüglich 20 Leerfelder, die, durch mittigen Schnitt geteilt, die jeweiligen Heftchenblattränder bilden. Nach (21, S. 137) findet sich bei den ersten Heftchen eine Strichelleiste nur um den ganzen Bogen, erst ab etwa Mitte 1912 soll diese auch zwischen den drei Gruppen erscheinen. Ein Doppel(Zähnungs)bogen ist nachstehend schematisch abgebildet (Abb.), wobei deutlich wird, daß bei waagerechter Reihenzähnung eigentlich nur 20 Felder benötigt werden. Es ist aber anzunehmen, daß bereits bei den ersten Heftchenbogen ein Zähnungskamm zur Verwendung kommt, der 21 Felder umfaßt (Schema vgl. S. 184), wie dies bei den späteren Markenheftchenbogen nachgewiesen ist; in diesem Fall kann der Zähnungskamm auch für normale Zähnungsbogen (10 + Zwischensteg + 10) verwendet werden.
Nach dem Druck und der Zähnung der Markenheftchenbogen wird die entsprechende Menge in der vorgeschriebenen Reihenfolge mit den Reklamen und Kartonblättern zu Heftlagen zusammengelegt. Je 10 solcher Heftlagen werden übereinander genadelt und geklammert, was eine Zahl von 10 x 30 = 300 Heftchen ergibt. Hieraus werden 6 Streifen zu je 5 x 10 = 50 Heftchen geschnitten und an der Rückseite, die später geheftet wird, abgeleimt, damit die aufeinander liegenden Blättchen zusammenhalten.