KIAUTSCHOU - MiNr. 26 B
Eine „Neuentdeckung“  ...  nach immerhin 108 Jahren!
Wenn man sich die Neubearbeitungen einzelner Gebiete in den MICHEL-Spezialkatalogen der letzten Jahren ansieht, so fällt auf, dass eine Vielzahl neuer Besonderheiten aufgenommen worden ist. Fast immer handelt es sich aber „nur“ um neue Farbtönungen und Plattenfehler oder um neue Auf- bzw. Überdrucktypen – denn dass tatsächlich eine gänzlich neue, bisher unbekannte Briefmarke, die eine neue Katalognummer erhält, bekannt wird, erscheint nach Jahrzehnten der Forschung eher unwahrscheinlich – wenn man vielleicht von nicht verausgabten Wertstufen einmal absieht, die meist aus Archiv-Beständen stammen (z.B. Memel, MiNr. A 9).
Umso erstaunlicher ist es, wenn man nach über 100 Jahren wenigstens eine „halbe“ neue Michel-Nr. melden kann. Vor allem, wenn man durchaus mit ihr hätte rechnen können! Doch der Reihe nach!

A. Deutsche Post im Pachtgebiet Kiautschou
Neben Postämtern in „eigenen“ Kolonien und Auslands-Postämtern in fremden Ländern hat die Deutsche Reichspost Postämter auch auf einem Pachtgebiet errichtet: in Kiautschou. Mit Unterzeichnung des Pachtvertrages durch Kaiser Wilhelm II. am 6.3.1898 wurde in der Kiautschou-Bucht zur Sicherung der deutschen Flottenbasis ein kreisrundes, 50 km breites Gebiet um die Stadt Tsingtau für 99 Jahre durch das Deutsche Reich gepachtet, welches jedoch kurz nach Ausbruch des I. Weltkriegs am 6.11.1914 wieder aufgegeben werden musste.
In einem Zeitraum von fast 16 Jahren wurden für die dort unterhaltenen Postämter entsprechende Briefmarken ausgegeben. Neben den anfangs verwendeten Krone/Adler-Ausgaben ohne und mit Aufdruck „China“ waren dies ab 1901 die Ausgaben der Schiffsserie mit einer Abbildung der SMS Hohenzollern und der entsprechenden Inschrift „Kiautschou“. Während bis Ende 1905 die Währungsbezeichnung auf Mark und Pfennig lautete, wurde aufgrund von Umrechnungsschwierigkeiten aber auch aufgrund politischen Drucks der chinesischen Behörden zum 1.10.1905 eine neue bildgleiche Serie verausgabt, deren Wertstufen nunmehr in (mexikanischen Silber-)Dollar und Cent angegeben wurden.

B. Herstellung der Querformate der Schiffsserie
Diese Serie wurde wie alle zeitgleich erscheinenden Ausgaben für die Kolonien und Auslandspostämter und wie die Markenausgaben für das Reichsgebiet in der Reichsdruckerei in Berlin gedruckt. Aus praktischen (und vor allem finanziellen) Erwägungen hatte dies zur Konsequenz, dass sich die jeweiligen Ausgaben lediglich hinsichtlich Ihrer Bildmotive unterschieden. Es wurden dieselben Farben und Papiere sowie dieselben Druck- und Zähnungsmaschinen benutzt.

Im Gegensatz zu den Pfennig-Werten, die im Buchdruck hergestellt wurden, kam bei den Markwerten der (Kupferstich-)Tiefdruck zum Einsatz. Bei der Zähnung führte dies zu spezifischen Problemen: Das Tiefdruckpapier dehnte sich sowohl bei der drucktechnisch bedingten Anfeuchtung vor dem Druck als auch bei der Gummierung aus und zog sich bei anschließender Trocknung wieder zusammen. Diese Kontraktion fiel unterschiedlich aus: die Fasern, die sich bei der Herstellung überwiegend in der Laufrichtung des Papiers ausrichteten, dehnten sich in der Breite stärker als in der Länge. Somit ergaben sich, je nachdem wie der Zuschnitt erfolgte bzw. der Druckbogen in die Maschine gelegt wurde, Veränderungen in waagerechter oder senkrechter Richtung.

C. Zähnungen
Um den dadurch entstehenden unterschiedlichen Breiten und Höhen zu begegnen und dennoch einen gleichmäßigen Gesamteindruck zu erhalten, wurden – nachdem die Trocknung der Gummierung abgeschlossen war – bei der Perforierung verschiedene Zähnungsleisten benutzt. Diese Zähnungsleisten waren wie ein Kamm aufgebaut – bei der im vorliegenden Fall verwendeten senkrechten Reihenzähnung stand der Rücken dieses Kamms senkrecht und umfasste beim ersten Kammschlag alle linken Markenränder sowie – durch weitere Zähnungsstifte, die von dieser Hauptreihe im rechten Winkel abstanden – die Ober- und Unterseiten der Marken. Erst beim nächsten Kammschlag wurden dann alle rechten Seitenränder bzw. alle linken Seitenränder der nächsten Markenreihe gezähnt. Der Zähnungskamm bewegte sich dabei nur auf und ab, während der Bogen mittels Vorschubeinrichtung gleichmäßig unten diesem durchgeführt wurde.

Diese Zähnungskämme zeigten bei gleicher Anzahl der Zähnungsstifte aufgrund minimal unterschiedlicher Abstände verschiedene Maße (Anzahl bezogen auf 2 cm), welche zwischen 14 und 14 3/4 schwankten.
Legt man entsprechende Belegstücke der einzelnen Zähnungskämme auf- bzw. nebeneinander, so sind deren unterschiedliche Ausmaße mit bloßem Auge zu erkennen (Abb. 1).

Bereits bei der „Reichspost“-Serie lassen sich für die Zähnung A mit 26:17 Zähnungslöchern drei unterschiedliche Kämme identifizieren – sie sind teils bis zum Ende der Ausgabe mit Wasserzeichen (DR, MiNrn. 94 – 97) nachweisbar. Und auch bei der später eingesetzten (Kriegs-)Zähnung B II mit 25:17 Zähnungslöchern lassen sich drei verschiedene Kämme unterscheiden – wie bei der A-Zähnung in unterschiedlichem Seltenheitsverhältnis (vgl. Jäschke-Lantelme, „100 Jahre Germania“, Dessau 1999, S. 188).
Lediglich von der ab Mitte 1902 verwendeten Zähnung B mit 25:16 Zähnungslöchern je Marke ist nur ein Kamm nachgewiesen. Interessanterweise unterscheidet sich dieser hinsichtlich Höhe und Breite aber nicht von der am häufigsten vorkommenden A-Zähnung mit Zähnungsmaß 14 1/2 (Abb. 2), sodass hier – im Gegensatz zu den anderen Zähnungskämmen – eine weitere, mögliche Bildgröße, für die ein optimal passender Zähnungskamm hätte angefertigt werden müssen, wohl kaum die Ursache gewesen sein dürfte.
Denkbar ist, dass die B-Zähnung anfangs nur zur Ergänzung der A-Zähnung in 14 1/2 (B-Zähnungen sind alle etwas seltener!) und später als Ersatz für diese A-Zähnung eingesetzt wurde, da letztere bei der Ausgabe mit Wasserzeichen tatsächlich nicht mehr anzutreffen ist.

Wenn nun nicht das Zähnungsmaß, sondern lediglich die ANZAHL der Zähnungslöcher für die Bestimmung entscheidend ist – die „halben“ Eckzahnlöcher werden dabei nicht mitgezählt! – , so scheint dies die Sache erheblich zu vereinfachen. Was leider ein Trugschluss ist, da eine Bestimmung – entgegen mancher Behauptung – selten mit bloßer Betrachtung gelingt: eindeutig lässt sich diese nur über das Auszählen der Zähnungslöcher durchführen! Als „Schnelltest“ kann man aber eine Marke mit bekannter Anzahl der Zähnungslöcher einfach an die Zähnung des fraglichen Stücks halten und erhält so eine korrekte Bestimmung.

Wenn man diese Übung nun nicht „stupide“ bei jeder Marke durchführt, kann ein Stück in anderer Zähnung leicht übersehen werden. Dies dürfte auch der Grund sein, warum die Kiautschou MiNr. 26 erst jetzt in der abweichenden Zähnung mit 25:16 Zähnungslöchern (statt 26:17) aufgefallen ist – und dies bei einem Stück, dass bereits mehrfach vorgeprüft war!

Die Überraschung des Autors war also erst einmal groß, über ein Stück mit dieser abweichenden Zähnung (Abb. 3) zu stolpern; und der erste Gedanke war verständlicherweise: das kann nicht sein - verzählt! Die Zähnungslöcher wurden also mehrfach nachgezählt und an anderen Stücken mit B-Zähnung abgeglichen: keine Abweichung. Dann wurde die Zähnung auf die Möglichkeit einer Nachzähnung überprüft: völlig original!
Dann die „General“-Überprüfung: es wurde die komplette Registratur – die immerhin (fast) alle deutschen Auktionen seit 1900 umfasst, ein Bestand von nahezu 5.000 durchgearbeiteten Katalogen – nach dieser abweichenden Zähnung durchsucht!
Nach mehreren Abenden mit Lupe im Auge stand das Ergebnis fest: aus einem registrierten Bestand von fast genau 500 ungebrauchten bzw. postfrischen, ca. 260 losen gebrauchten, etwa 200 Briefstücken und fast 50 Briefen sind gerade einmal 17 ungebrauchte/postfrische sowie eine einzige (!!) Marke auf Briefstück in der „neuen“ Zähnung nachweisbar (Abb. 4). Ein besonderes „Highlight“ ist dabei ein Viererblock aus der rechten, oberen Bogenecke (Abb. 5), der die anfänglich in Betracht gezogene Möglichkeit einer Manipulation der Zähnung eindeutig ausschließt.

D. Auflagenhöhe
Angesichts dieser ausgezählten „Mengen“ stellt sich fast zwangsläufig die Frage nach der möglichen Auflagenhöhe dieser Zähnungsvariante. Um erst einmal eine Vorstellung von der möglichen Gesamtauflage zu bekommen, sei nachfolgend eine kleine Trickrechnug erlaubt. Die Grundlagen bilden dabei die registrierten Mengen von Marken, deren Auflagenhöhe bekannt ist: DP China, MiNr. 7 I / II, Kamerun, MiNr. 4 H, Karolinen und Marianen, MiNr. 1 – 6 I, Kiautschou MiNr. 2 – 4, Marshall-Inseln, MiNr. 9 H und 12 H, etc.. Auch wenn es dabei einige „Ausreißer“ gibt, so kann man sagen, dass insgesamt zwischen 60 und 75 % der jeweiligen Gesamtauflage im Bild erfasst sind – mit der Einschränkung, dass die „billigeren“ Standardwerte mit einem geringeren Prozentsatz registriert sind, da sie eher in den Sammlungen verblieben sind oder aber aus Kostengründen ohne Abbildung angeboten wurden und damit nicht erfasst werden konnten.

Rechnet man jetzt großzügig und nimmt eine nur 50% ige Erfassung an – so ergibt sich bei einer erfassten Menge von etwa 1.000 Marken eine Gesamtauflage von ca. 2.000 Stück. Da der derzeitige MICHEL-Preis der MiNr. 26 auch in etwa Marken von (fast) gleicher Auflagenhöhe anderer Gebiete (DPC, MiNr. 7 I bzw. II, Karolinen, MiNr. 5 I) entspricht, kann man diese Auflagenhöhe zumindest als vorläufige „Arbeitsgrundlage“ annehmen. „Rundet“ man nun die bekannten 18 Werte auf 20 Stück auf und setzt diese Menge ebenfalls als 50 %, so dürfte – trotz aller Unwägbarkeiten – die Gesamtauflage der MiNr. 26 B ganze 40 Stück betragen. Und dies bedeutet in herstellungstechnischer Sicht: zwei Schalterbogen bzw. ein einziger Druckbogen!!

E. „Nach- bzw. Sonderauflage“?
Die daraus folgende philatelistische Frage lautet nun: Wie kann diese Kleinstauflage zustande gekommen sein?? Vor allem, wenn man bedenkt, dass je Zähnungsdurchlauf – dies gilt laut Auskunft der Reichsdruckerei zumindest für die Pfenningwerte – sechs Bogen übereinander gelegt, aufgenadelt und dann gezähnt wurden, d.h. die Mengen an Marken, die täglich gezähnt werden konnten, durchaus umfangreich waren: Die Reichsdruckerei spricht – wenn auch für das Jahr 1919 und im Hinblick auf zwei Maschinen, aber wieder in Bezug auf die Markwerte – von einer Leistung von immerhin 30.000 Bogen täglich!

Es ergeben sich drei mögliche Antworten:
  1. 1. Entweder ist die Auflage deutlich höher – wenn man eine „aushilfsweise“ oder zufällige Verwendung der B-Zähnung im normalen Betrieb mit mindestens einem Zähnungsdurchlauf (von sechs Bogen) annehmen will. Angesichts der Registratur spricht dafür aber wenig.

  2. 2. Oder: Die (beiden) Bogen wurden versehentlich bei anderen Wertstufen „mitgezähnt“ – was aufgrund der strikten Trennung der einzelnen Druckaufträge (u.a. aus Abrechnungsgründen und zur Vermeidung von Verwechslungen) aber wohl auszuschließen ist: Die Zuteilung von Papieren und Druckplatten wurde sogar in einer eigenen Dienstanweisung für die Reichsdruckerei streng geregelt.

  3. 3. Oder aber – und dafür sprechen aus Sicht des Autors die meisten Gründe – es handelt sich um eine „Nach- bzw. Sonderauflage“ für einen größeren Händler.
Für die letzte Möglichkeit spricht sowohl die sehr kleine Auflage, das „Missverhältnis“ von ungebrauchten zu gebrauchten Stücken sowie das späte, vermutlich „philatelistische“ Entwertungsdatum „Tsingtau-Tapautau 31.8.08.“ (Abb. 6).
Und auch die vorsichtige Vermutung, dass die B-Zähnung die vorher am meisten eingesetzte A-Zähnung in 14 1/2 erst ergänzte und später ersetzte – also zum Zeitpunkt der „Nach- bzw. Sonderauflage“ der üblicherweise für Marken ohne Wasserzeichen eingesetzte Zähnungskamm war –, passt zu dieser Annahme.

Zudem ist bekannt, dass die Reichspost durchaus häufiger derartige Sonderdrucke im Auftrag des Kuratoriums des Postmuseums durchgeführt hat. Neben den bekannten Verstrickungen mit dem großen Berliner Händler Philipp Kosack (untersucht von der sog. Berliner Aufklärungskommission von 1905 und 1908 auch Gegenstand von Reichstagssitzungen) hat dies mit großer Wahrscheinlichkeit auch zu besonderen Auflagen bei den Krone/Adler-Überdruckserien geführt. Diese konnten – erstmals im Rahmen der grundlegenden Neubearbeitung dieses Gebietes im Jahre 2006 – aufgrund des Nachweises verschiedener Farbtönungen und den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen belegt werden: So gibt es mehrere Farbtönungen entweder nur ungebraucht oder gestempelt (hier meist als Bogenabstempelung, sprich: typische Händlerware). Auch durch die Postakten können eine ganze Reihe weiterer „Bestellungen“ zu Sammelzwecken belegt werden – so zum Beispiel vom Sammlerbund „Germania-Ring“.

Und selbst in einem Prozess kommt die „Politik“ des Reichspostamtes – oder genauer des Kuratoriums des Postmuseums – zur Sprache, interessanterweise mit einem relativ direkten Hinweis zur hier besprochenen Ausgabe.
Auch wenn es konkret um die Bogenabstempelungen der Serie MiNr. 5 - 17 von Kiautschou mit der Abstempelung „TSINGTAU 20/12 04“ und die Frage einer zeitgerechten Entwertung geht, heißt es in einer Stellungnahme des Reichspostamtes vom 19.5.1917: "Diese Marken hat demnächst das Reichspostmuseum in seine Bestände übernommen, aus denen an den Markenhändler X, Ende 1905 und 1906 größere Mengen Kiautschou-Marken in dem damals gebräuchlichen, bald danach abgestellten Tauschwege veräußert worden sind. Ob sich hierunter auch mit dem 20.12.04 abgestempelte Marken befunden haben, lässt sich aktenmäßig nicht mehr feststellen" (vgl. Jäschke-Lantelme: „TSINGTAU * a 20/12 04“ in: Berichte für Kolonialbriefmarkensammler, Nr. 134, S. 4109 ff.).
Aus den Umständen des Prozesses, der Beteiligten und der Berichterstattung ergibt sich, dass es sich bei dem „Markenhändler X“ nur um Philipp Kosack handeln kann!

Wenn nun diese Umstände bei der MiNr. 26 B tatsächlich zutreffen, so wird es möglicherweise auch Stimmen geben, die diese Marke nicht wirklich anerkennen wollen. Was aus Sicht des Autors aus mehreren Gründen zu kurz greift, denn die Marke ist 1. in der Kurszeit der Marke hergestellt worden und 2. auch echt gebraucht nachgewiesen! Zudem sollte man sich als Sammler von Kolonialmarken ohnehin darüber im Klaren sein, dass dieses Gebiet das erste ist, welches stark von monetären Interessen – und dies gilt nicht nur für Händler!! - durchdrungen ist.
Und wenn wir als Sammler nicht nur die einzelnen Katalognummern „abhaken“, sondern die historischen Umstände verstehen und darstellen wollen, unter denen die jeweiligen Marken entstanden sind: Was zeigt deutlicher diese Verquickung als die vorgestellte Marke!

F. Ausblick
Die Neuentdeckung hat aber neben der Katalogisierung der MiNr. 26 B noch eine weitere Konsequenz!! Denn bisher waren ja nur die MiNrn. 25 und 27 in beiden Zähnungen bekannt – hier kann man im Gegensatz zu den MiNr. 24 und 26, die offensichtlich auf je nur einer Maschine gezähnt wurden, von einer etwa hälftigen Verteilung der Druckauflage auf zwei Zähnungsmaschinen ausgehen.
Wenn jetzt auch die MiNr. 26 in beiden Zähnung nachgewiesen werden konnte: Wie sieht es mit der MiNr. 24 aus, die bisher ebenfalls nur in einer Zähnung („B“) notiert ist??!! Gibt es auch hier die andere Zähnung („A“)?? Zumindest spricht nichts dagegen, auch hier die Suche nach einer zweiten Zähnungsvariante aufzunehmen – selbst wenn die Wahrscheinlichkeit ihrer Existenz erst einmal nur gering ist.
Eine genaue Untersuchung der eigenen Bestände sollte jedenfalls das Mindeste sein, was jetzt folgt... Man weiß ja nie!!


Danksagung:
An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich bei Hans Löffler, Wurzen für seine jahrzehntelange (!!) Archivarbeit bedanken!! Ohne ihn und seine Unterstützung wäre eine Darstellung wie die obige nicht möglich gewesen!!

(Der Artikel erschien 2013 in „philatelie“, Nr. 438, S. 28 ff.)

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